VALUE RETAIL, Wertheim Village und Ingolstadt Village (Bounce Back-Aktion)


Veranstalter der Bounce Back-Aktion ist die Value Retail Management Germany GmbH (im Folgenden „Value Retail“ oder „Wir“), Almosenberg, 97877 Wertheim, +49 (0)9342 91 99 100, legal@WertheimVillage.com.
Die Bounce Back-Aktion unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen, die Sie mit der Teilnahme an der Bounce Back-Aktion akzeptieren.

##### 1 Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen

1.1 Zur Teilnahme an der Bounce Back-Aktion müssen Sie („Teilnehmer“ oder „Sie“)

a) registrierter Privilege Member des Wertheim Village oder Ingolstadt Village mit Wohnsitz in Deutschland sein, und
b) zwischen dem 07. Dezember 2020 09:00 CET bis 19. Dezember 2020 20:00 CET jeweils zwischen Montag bis Donnerstag („Teilnahmezeitraum“) in Wertheim Village oder Ingolstadt Village nachweislich einen Mindestumsatz von 500€ an einem Tag tätigen. Der Nachweis dieser Bedingung erfolgt, indem Sie beim Einkauf Ihren Privilege Code scannen lassen.

1.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren, die registrierte Privilege Member des Wertheim Village oder Ingolstadt Village mit Wohnsitz in Deutschland sind. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich und nur mit selbst getätigten Einkäufen. Mitarbeiter von Value Retail, sämtliche an der Entwicklung/ Durchführung der Bounce-Back-Aktion beteiligten Personen (z. B. Agenturen, Berater, Lieferanten) sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder, ebenso wie Store Mitarbeiter des Wertheim Village und Ingolstadt Village sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3 Value Retail ist berechtigt, Teilnehmer auszuschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Daneben führt die Rückgabe der gekauften Artikel im Rahmen der Bounce Back-Aktion und einem damit verbundenen nicht erreichten Mindestumsatz am betroffenen Tag zum Ausschluss von der Teilnahme. Der Erwerb einer Shopping Card qualifiziert weiterhin nicht zur Teilnahme.

##### 2 Durchführung der Bounce Back-Aktion

2.1 Value Retail vergibt unter allen Teilnehmern eine Shopping Card für das Ingolstadt Village oder Wertheim Village in Höhe von 50€, abzuholen von 1. Februar 2021 bis 31. März 2021.

2.2 Die Bounce Back-Aktion kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Anspruch an die Bounce Back-Aktion kann nicht an Dritte abgetreten werden. Diese Bounce Back-Aktion ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
Value Retail haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Die Haftung aufgrund fahrlässig verursachter Verletzung von Kardinalspflichten ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

##### 4 Vorzeitige Beendigung der Bounce Back-Aktion

4.1 Value Retail behält sich vor, die Bounce Back-Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Bounce Back-Aktion nicht gewährleistet werden kann. Weiterhin behält sich Value Retail vor im Falle eines erneuten COVID-19 begründeten Lockdowns die Aktion frühzeitig zu beenden.

4.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Bounce Back-Aktion nach Ziffer 4.1. sind, im Rahmen der Regelung der Ziffer 3 oben, ausgeschlossen.
5 Sonstige Regelungen

5.1 Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Value Retail unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

5.2 Sollten einzelne Regelungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Bestimmung.

5.3 Inhalte dürfen nicht falsch markiert werden oder andere Nutzer dazu veranlassen, Inhalte falsch zu markieren.

5.4 Die Bounce-Back-Aktion steht nicht in Verbindung zu Facebook und wird nicht von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert.

5.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.